- Mit Beginn des Kraneinsatzes übernimmt der Mieter die Leitung, er trägt die volle Verantwortung für den Einsatz. Die Mitarbeiter von Kranverleih Niederrhein Christoph Rips richten sich ausschließlich nach den vorher vereinbarten, unmissverständlichen Zeichen und Anordnungen des Mieters.
- Es können nur Anforderungen gestellt werden, die für unseren Kran nach Bedienungs- und Werkvorschriften zulässig sind. Der Mieter muss die Anforderungen für den Einsatz im Vorfeld prüfen siehe Angaben unter Technik, für unnötige Anfahrten wegen Nichtdurchführbarkeit trägt der Mieter das Risiko. Kranverleih Niederrhein Christoph Rips hat das Recht, Anweisungen nicht auszuführen, wenn für Personen, Transportgut, Kran oder anderen Gegenstände eine Gefahr besteht.
- Auftragskürzungen oder das Abbestellen des Krans sind bis maximal 24 Stunden vor bestellter Einsatzzeit möglich, danach berechnet Kranverleih Niederrhein Christoph Rips 50% des bestellten Auftragswertes. Gleiches gilt für unnötige Anfahrten. Die Mindestberechnung ist immer die Mindestmietzeit. Das Schlechtwetterrisiko am Einsatzort trägt der Mieter.
- Der Mieter verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass die Zufahrt zur Einsatzstelle frei ist. Die Absicherung der Einsatzstelle ist ebenfalls Sache des Mieters. Eventuelle Genehmigungen hat der Mieter einzuholen. Für Schäden, die durch Aufstellen oder Befahren mit dem Kran entstehen, übernimmt Kranverleih Niederrhein Christoph Rips keine Haftung. Einholung von behördlichen Genehmigungen und Absperrmaßnahmen werden vom Mieter übernommen. Kranverleih Niederrhein Christoph Rips haftet nicht für Befolgung der Maßnahmen sowie daraus resultierenden Schäden durch Dritte.
- Bei nicht pünktlichem Einsatz des Krans ist der Mieter nicht berechtigt, Schadenersatz zu fordern. Das gleiche gilt, wenn der Kran trotz Funktionsprüfung während des Einsatzes ausfällt. Für Schäden, die mittelbar und unmittelbar durch Versagen oder Ausfall des Krans verursacht werden, übernimmt Kranverleih Niederrhein Christoph Rips keine Haftung. Fällt ein Kran infolge eines Defektes aus, wird die Zeit des Ausfalls nicht berechnet. Die Verpflichtung zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges besteht nicht und wird von Kranverleih Niederrhein Christoph Rips nicht übernommen
- Die Mietzeit beginnt mit Eintreffen des Krans am Einsatzort. Mehrmalige An- / Abfahrten des Krans oder der Mitarbeiter von Kranverleih Niederrhein Christoph Rips werden separat abgerechnet.
- Die Abrechnung erfolgt auf Basis der vom Mieter bzw. dessen Bevollmächtigten unterschriebenen Arbeitsberichten. Soweit keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Preise der aktuellen Preisliste.
- Der aktuelle Mietpreis des Krans beträgt inkl. Kranfahrer 80,00 Euro je Stunde zzgl. 19% MwSt. Das im Mietpreis enthaltene Zubehör: Schuttmulde bis 300kg, Ziegelzange, zwei Ziegelwagen, Hebezeug, Gurte und Ketten. Eine Arbeitsbühne kann optional gemietet werden und ist nicht im Mietpreis enthalten. Der Preis für An- / Abfahrt beträgt in einem Radius bis 20 km 65,00 Euro zzgl. 19% MwSt., andere Entfernungen nach vorheriger Vereinbarung. Die Rechnung ist zahlbar sofort nach Erhalt ohne Abzug. Bei Überschreiten des Zahlungstermins über 30 Tage werden Verzugszinsen berechnet.
- Die Mindestmietzeit beträgt 1 Stunde zuzüglich An und Abfahrt.
- Mit dem Kran zu transportierende Güter sind grundsätzlich bis zu einer Höchstsumme von 25.000,00 Euro versichert.
- Sollte irgendeine Bedingung der Mietvereinbarungen aus irgendeinem Grund nichtig sein, so werden die übrigen Bedingungen davon nicht berührt.
- Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Viersen ausdrücklich vereinbart.
Stand April 2021